ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
für das OlaF.28 2025 in Friedensau

1. Allgemeine Informationen zum OlaF.28
    Wann? vom 17. April bis 21. April 2025 (Donnerstag bis Montag)
    Was? OlaF28 auf dem Gelände des Jugendzeltplatz Friedensau
    Wer? Pfadfinderinnen und Pfadfinder ab 10 Jahre (aller Verbände)
    Wieviel?  bis zum 1. Anmeldeschluss 55 € pro Person für das gesamte Lager
                    bis zum 2. Anmeldeschluss 60 € pro Person für das gesamte Lager
    Wie? Unterkunft in Zelten in der eigenen Gruppe.
    Verpflegung? Organisiert durch die eigene Gruppe
    Anmeldeschluß:  1. Anmeldeschluss: 31.Januar 2025; 24:00 Uhr
                                2. Anmeldeschluss: 28. Februar 2025; 24:00 Uhr
                                danach nur noch in Absprache mit der Lagerleitung

2. Anmeldungs-Informationen zum Lager

2.1 Anmeldung per Internet
Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: wird im Herbst 2025 wieder freigeschalten
(benötigt wird ein aktueller Internetbrowser)

In der Anmeldezeit steht ein Formular auf der Website zur Verfügung.
Dieses ist vollständig auszufüllen und abzusenden. Im Anschluss erhaltet ihr alle weiteren benötigen Infos und auch die Möglichkeit über einen Login eure Daten anzupassen. Natürlich nur im Rahmen der Anmeldezeiten.

2.2 Nur überwiesene und angekommene Teilnehmerbeträge bedeuten, dass eine Anmeldung akzeptiert wird!

Konto für die Überweisung der Teilnehmerbeiträge:
Freikirche der STA SDV; Volksbank Stuttgart; IBAN: DE14600901000227385004;
BIC: VOBADESSXXX
Verwendungszweck bei Überweisungen: Bundescamp OLAF 2023 plus Angabe des Gruppennamens.
Bitte keine Einzelüberweisungen der Teilnehmer veranlassen, sondern nur als Gruppe überweisen.

2.3 Es können sich nur Pfadfindergruppen mit einer Personenstärke von mindestens 5 Personen anmelden!

Zu kleine Gruppen oder Einzelpersonen schließen sich bitte mit anderen Gruppen zusammen oder melden sich bitte bei anderen Gruppen mit an. Zur Vermittlung könnt ihr euch auch gerne an uns wenden.

2.4 Alle Teilnehmer am Lager verpflichten sich, während des Lagers ihre Pfadfinderkluft zu tragen.

Ein Nicht-Tragen der Kluft kann ein Grund zum Ausschluss vom Lager sein.
Eine Kluft besteht aus: Klufthemd samt aller verbandsüblichen Abzeichen und Halstuch. Auch angehende Pfadfinder und Küchenhelfer haben zumindest das Klufthemd mit Abzeichen zu tragen.

2.5 Jede Gruppe verpflichtet sich mit ihrer Anmeldung, aktiv am Programm teilzunehmen.

Dazu gehören: Veranstaltungen, Teilnahme an Lageraktivitäten, aufgetragene Lageraufgaben, etc.

2.6 Jede Gruppe hat einen verantwortlichen Gruppenleiter.

Dieser ist der unmittelbare Ansprechpartner der Lagerleitung.
Der verantwortliche Gruppenleiter muss mindestens 18 Jahre alt sein.

3. Der Zeltplatz

3.1 Die Platzordnung der „Jugendzeltplatzes Friedensau“ ist unter allen Umständen einzuhalten.

Die Platzordnung hängt am Zeltplatz aus oder ist beim Platzwart zu erfragen.

3.2 Die Lagerleitung teilt den Gruppen ihre Lagerplätze zu.

Eigenmächtig eingenommene Lagerplätze müssen gegebenenfalls umgehend geräumt werden.

3.3 Das Befahren des Zeltplatzes mit Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art sind nicht gestattet.

Alternativ kann das Gepäck mit Hand- oder Schubkarren zum Lagerplatz gefahren werden.

3.4 Alle Fahrzeuge werden auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz geparkt.

Das unmittelbare Parken auf dem Zeltplatzgelände ist nur den Rettungsfahrzeugen und der Lagerleitung vorbehalten.

3.5 Die Sanitäranlagen auf dem Zeltplatz sind zu benutzen!

Auf dem Zeltplatz befinden sich ausreichend Sanitärhäuser mit Toiletten und Duschen.
Trinkwasser kann an den dafür vorgesehenen Stellen entnommen werden.
Das Waschen von Geschirr ist in den Sanitärhäusern nicht gestattet!
Bitte achtet darauf, dass eure Pfadfinder dort nicht das Geschirr abwaschen!
Töpfe und andere Gegenstände, die gereinigt werden müssen, können an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen gespült werden.

3.6 Abfall soll zum Schutz der Umwelt vermieden werden.

Die Mülltrennung des Zeltplatzes erfordern Trennung nach Kunststoff, Glas, Restmüll und Biomüll. Restmüll ist zu vermeiden, da für jeden anfallenden Sack Restmüll Entsorgungskosten der Gruppe in Rechung gestellt wird.

3.7 Feuer und Feuerstellen.

Das Feuermachen in Feuerschalen auf dem ganzen Zeltplatzgelände ist erlaubt.
Feuerstellen auf der direkten Erde sind nicht gestattet!
Gräben ziehen ist nicht erwünscht.

3.8 Feuerholz ist in begrenzten Maßen am Platz vorhanden.

Weiteres muss rechtzeitig von den Gruppen geordert werden, die Mehrkosten hat die jeweilige Gruppe zu tragen.

3.9 Motorsägen sind während des gesamten Lagers nicht erlaubt.

Ausnahmen sind über die Lagerleitung möglich. Dazu sind erforderlich: Anmeldung bei der Lagerleitung, Qualifizierung (Motorsägenschein) und Schutzkleidung.

3.10 Hunde dürfen grundsätzlich nicht zum Lager mitgebracht werden.

3.11 Frühere Anreise vor Beginn des Lagers.

Wer früher zum Lager anreisen möchte, kann dies in Absprache mit der Lagerleitung tun. Ein Recht zur vorherigen Anreise besteht allerdings nicht.
Die Organisation übernimmt die Gruppe selbst. Die Kosten für eine frühere Anreise ist der Lagerleitung zu Beginn des Lagers bar zu entrichten.

4. Mitarbeit beim OlaF.26

4.1 Jede Gruppe verpflichtet sich mit ihrer Teilnahme, aktiv am Programm und sonstigen Aktivitäten teilzunehmen.

Dazu gehören: Veranstaltungen, Teilnahme am Programm, Anbieten der zugewiesenen Programmteile zu den entsprechenden Zeiten, z.B.: aufgetragene Lageraufgaben, etc.

4.2 Zu den Leiterbesprechungen muss aus jeder Gruppe mindestens ein Stellvertreter anwesend sein.

Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Gruppe, die den Leiterrunden fern bleibt, verstößt gegen die Teilnahmebedingungen und kann vom Lager ausgeschlossen werden.

4.3 Nachtwache

Um unser Eigentum zu schützen, ist es möglich, eine Nachtwache einzurichten.
Benötigt werden dazu Pfadfinder ab 18 Jahren um die Sicherheit aller anwesenden PfadfinderInnen auf dem Zeltplatz - sowie der mitgebrachten Wertgegenstände - zu gewährleisten.

4.4 Kennzeichnung des Gruppenlagers

Um die einzelnen Gruppen eindeutig zuzuordnen, wird um ein „Türschild“ gebeten. Es sollte daraus hervorgehen, aus welcher Stadt die Pfadfindergruppe kommt. Die Bezeichnung »Die Waldfüchse« z. B. würde alleine nicht ausreichen.

5. Abreise vom Lager

5.1 Vorzeitige Abreise vom Lager

Eine Vorzeitige Abreise vom Lager entbindet nicht von nachfolgenden finanziellen Verpflichtungen. Bereits gezahlte Lagergebühren werden nicht zurückerstattet.

5.2 Jede Gruppe verpflichtet sich, beim Abbau und Aufräumarbeiten teilzunehmen.

Auch weite Fahrentfernungen entbinden nicht von der Pflicht der Mithilfe. Welche Aufgabe die Gruppe zu erledigen hat, wird in der letzten Leiterbesprechung mitgeteilt.

5.2 Unmittelbar vor der Abreise

Bevor eine Gruppe den Zeltplatz verläßt, wird der Lagerplatz von der Lagerleitung abgenommen. Sollte es keine Beanstandung geben, kann die Gruppe nach Beendigung ihrer Lageraufgabe das Gelände verlassen.

5.3 Schäden und Haftung

Kosten für die Beseitigung von Schäden an den Einrichtungen des Zeltplatzes (Sanitär-Gebäude, Rasenflächen, etc.) trägt jede Gruppe selbst.

5.4 Lagerabzeichen

Nur Gruppen, die die Abbau- und Aufräumarbeiten erledigt haben, sind berechtigt, das Lagerabzeichen zu erhalten.
Jeder Teilnehmer erhält genau ein Abzeichen. Weitere können über das Anmeldeformular bestellt werden.

5.5. Spätere Abreise nach Beendigung des Lagers

Wer nach dem Lager noch länger auf dem Platz bleiben möchte, kann dies nach Absprache mit der Lagerleitung tun. Ein Recht zur Verlängerung besteht nicht.
Die Organisation übernimmt die Gruppe selbst. Die Kosten für eine spätere Abreise sind bei der Lagerleitung zu Beginn des Lagers zu entrichten.

6. Haftungsausschluss

6.1 Rücktritt nach dem 1. Anmeldeschluss (31.01.2023)

Ein Recht auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrages bei Rücktritt nach Anmeldeschluss oder bei Nichtantritt des Lagers besteht nicht!
Eine Reiserücktrittsversicherung wird vom Veranstalter nicht angeboten.

6.2 Versicherung, Verlust oder Beschädigung von Material

Jede Gruppe ist für die Versicherung ihrer Wertgegenstände selbst verantwortlich. Ansprüche auf Ersatzleistung gegenüber der Lagerleitung bestehen nicht. Ausgenommen sind lediglich die Gegenstände, die ausdrücklich auf Bitten der Lagerleitung mitgebracht werden. Hierfür übernimmt die Lagerleitung die Versicherung nach Absprache. Ansonsten sind Schäden selbst zu regulieren.
Das Leitungsteam empfiehlt den einzelnen Gruppen dementsprechende Vorkehrungen zu treffen und Versicherungen abzuschließen. Hilfe und Unterstützung dazu können euch eure Vereinigungen geben.

7. Besondere Belehrung

7.1 Aufsichtspflicht

Der Gruppenleiter ist für seine Gruppe/ Pfadfinder selbst verantwortlich. Z.B. trägt er die gesamte Aufsichtspflicht über seine Pfadfinder/in, auch während den Veranstaltungen. Die Aufsichtspflicht kann nicht an das Leitungsteam abgegeben werden.

7.2 Genuss- und Rauschmittel

Der Konsum von Drogen aller Art (Nikotin, Alkohol u. a.) während der Zeit des Lagers ist ausnahmslos verboten. Bei Missachtung erfolgt die persönliche Aussprache und Information der Erziehungsberechtigten. Außerdem kann der Verweis des Lagers auf Kosten des Konsumenten erfolgen.
(Bei Drogenabhängigkeit muss das Gespräch rechtzeitig mit dem Lagerleitungsteam vor dem Lager gesucht werden. Über eine mögliche Teilnahme entscheidet in diesem Fall das Leitungsteam. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht.)

7.3 Das andere / gleiche Geschlecht

Die Pfadfinder/in werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Umgang mit dem anderen/ gleichen Geschlecht in zuvorkommender, rücksichtsvoller Weise geschieht.

7.4 Belehrungspflicht

Die einzelnen Gruppenleiter der Gruppen informieren/ belehren die Pfadfinder in den genannten Punkten und bestätigen dies durch Anmeldung/ Unterschrift.

7.5 Die Gruppe akzeptiert mit ihrer Anmeldung alle Bedingungen des Lagers

Zuwiderhandlungen können zu einem Lagerverbot und/ oder Platzverweis führen. Die daraus entstehenden Kosten trägt die Gruppe selbst.

8. Veranstalter und Lagerleitung:
Veranstalter:
                   Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
                   Norddeutscher Verband
                   Körperschaft d. ö. R.
                   Hildesheimer Str. 426
                   30519 Hannover

                   Süddeutscher Verband
                   Körperschaft d. ö. R.
                   Senefelderstr. 15
                   73760 Ostfildern

Lagerleitung:
                   Christian Knies
                   Marc Krätzig
                   Judith Krätzig

weiter Teammitglieder:
                   Alexander Ernst
                   Corien Lentzsch
                   Matthias Prüfer
                   Thomas Lorenz
                  
E-Mail:leitung@osterlager.de

Ansprechpartner für die Anmeldung:
                  
                    Christian Knies

E-Mail:anmeldung@osterlager.de

Version 1.01 – 06.09.2020